Glauben

Unter Glauben versteht man ein Fürwahrhalten ohne methodische Begründung.[1] Glauben in diesem Sinne bedeutet, dass ein Sachverhalt für anscheinend (hypothetisch) wahr oder wahrscheinlich gehalten wird. Darin unterscheidet sich „Glauben“ im weiteren Sinne einerseits vom religiösen Glauben im engeren Sinne, indem der religiöse Glaube auf dem Vertrauen auf Autorität oder Überlieferung beruht und die absolute Wahrheit des Glaubensinhalts (z. B. der Existenz Gottes) unterstellt; andererseits unterscheidet sich Glauben von Wissen, das als wahre und gerechtfertigte Tatsache verstanden werden kann.

Demgegenüber steht die „bloße“ Meinung, der sowohl subjektiv als auch objektiv eine hinreichende Begründung fehlt. (In der Erkenntnistheorie werden Meinung und Glauben jedoch auch bedeutungsgleich verwendet.)[2]

Glauben im alltäglichen Sprachgebrauch ist also eine Vermutung oder Hypothese, welche die Wahrheit des vermuteten Sachverhalts zwar annimmt, aber zugleich die Möglichkeit einer Widerlegung offenlässt, falls sich die Vermutung durch Tatsachen oder neue Erkenntnisse als ungerechtfertigt herausstellen sollte. Wird diese Möglichkeit aufgrund eines gesteigerten Grades an subjektiver Gewissheit kaum noch zugelassen, spricht man von einer Überzeugung.

Das Verb „glauben“ kann jedoch in unterschiedlichen Zusammenhängen unterschiedlich verwendet werden, etwa (in Bezug auf Personen) in der Bedeutung von „jemandem vertrauen“ oder auch in juristischen Kontexten.

  1. Glauben. In: Brockhaus, Band 8. 1989.
  2. Hans Rott: Meinen und Wissen, Version 6, Regensburg 2002, online abgerufen am 10. April 2023, S. 4.

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