Ein Gleisanschluss (abgekürzt Gla), in der Schweiz Anschlussgleis (abgekürzt AnG), ist eine Eisenbahnanlage zur Erschließung eines Geländes oder Gebäudes, das selbst nicht zur Eisenbahninfrastruktur gehört, durch Eisenbahngleise zum Gütertransport.
Gleisanschlüsse sind vorwiegend bei großen Fabriken, Industriebetrieben, Industriegebieten, Logistikzentren und militärischen Liegenschaften (z. B. Depots) zu finden. Andere – teilweise veraltete – Bezeichnungen sind Werksanschluss, Werksgleis, Fabrikanschluss oder Fabrikgleis. Wenn es eine private Anlage mit dem öffentlichen Eisenbahnnetz verbindet, nennt man es auch Privatanschlussgleis.
Bei einem Gleisanschluss direkt von einer öffentlichen Eisenbahnstrecke wird alternativ von einem Hauptanschluss gesprochen. Erfolgt der Anschluss an eine öffentliche Eisenbahn hingegen indirekt über einen anderen Anschluss, so wird dieser als Nebenanschluss bezeichnet. Eine besondere Form des Hauptanschlusses stellen Industriestammgleise dar, die ein ganzes Industriegebiet, einen Hafen (Hafenbahn) o. Ä. erschließen, von dem die einzelnen Nebenanschlüsse abzweigen.[1] Diese Stammgleise befinden sich – im Gegensatz zur Hauptbahn – meist in der Hand (überwiegend kommunaler) Privatbahnen.
Ein Gleisanschluss kann bei Bedarf genutzt werden (siehe Bedarfsverkehr, z. B. Übergeben einzelner Güterwagen) oder regelmäßig im Einzelwagenverkehr oder Ganzzügen angefahren werden. In Ausnahmefällen findet auch spezielle nicht-öffentliche Personenbeförderung für Werksangehörige statt, in diesem Fall spricht man vom Dienstpersonenverkehr.
Die Grenze eines Gleisanschlusses liegt in der Regel zwischen Anschlussweiche und Anschluss, häufig am Schienenstoß hinter der Anschlussweiche. Sie ist örtlich zu kennzeichnen.