Goldstandard

Der Goldstandard ist eine Währungsordnung (auch Goldwährung genannt), bei der die Währung entweder aus Goldmünzen besteht oder aus Banknoten, die einen Anspruch auf Gold repräsentieren und in Gold eingetauscht werden können. Im einfachsten Fall fungiert geprägtes Gold direkt als Geld (Warengeld, Kurantmünze). Ein Goldstandard besteht aber auch dann, wenn eine Notenbank einen festen Umtauschkurs ihrer Währung in Banknoten zu Gold garantiert und tatsächlich jederzeit zum Umtausch in der gesamten Menge in der Lage und bereit ist.

Bei dem reinen Goldstandard entspricht die Geldmenge eines Landes dem Wert des monetär genutzten Goldbestandes dieses Landes. Zwischen Ländern, die einem reinen Goldstandard unterliegen, besteht grundsätzlich ein System fester Wechselkurse. Daneben gibt es u. a. das Proportionalsystem, bei dem nur für einen Teil der Geldmenge ein Goldbestand gehalten wird.

Das Währungsregime des Goldstandards hatte sich weltweit um das Jahr 1870 herum durchgesetzt und war ab 1880 in den Industriestaaten das anerkannte System geworden. Mit der vermehrten Nutzung von Banknoten und Giralgeld entfernte sich die Geldmenge bereits Ende des 19. Jahrhunderts mehr und mehr vom reinen Goldstandard in Richtung auf ein Proportionalsystem. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurde die Einlösungspflicht von Banknoten in Gold von vielen Staaten ausgesetzt, so dass der Goldstandard in den Jahren ab 1914 praktisch aufgehoben war. Nach einer Phase flexibler Wechselkurse gab es auf der Konferenz von Genua 1922 eine Einigung, wonach neben Gold auch Devisen als Währungsreserven gehalten werden durften. Das System geriet mit der Weltwirtschaftskrise erneut ins Wanken. Im Juli 1944 beschlossen Repräsentanten aus 44 Staaten das System von Bretton Woods, das die Vorteile des Goldstandards als festen Wechselkurssystems mit den Vorteilen eines flexiblen Wechselkurssystems kombinieren sollte. Dieses System wurde 1973 abgeschafft.


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