Grablege

Grablege im Chor der Stiftskirche zu St. Georg in Tübingen

Als Grablege wird eine regelmäßig benutzte Grabstätte sozial höhergestellter Personen bezeichnet, meist im Zusammenhang mit der Bestattung von Monarchen, Bischöfen oder Adelsfamilien. In vielen Fällen sind Grablegen repräsentativ gestaltet und im Inneren von Kirchen zu finden.[1] Für den Begriff der Grablege ist entscheidend, dass die Begräbnisstätte nur für Bestattungen aus demselben sozialen Personenkreis vorgesehen ist.[2]

Grablegen innerhalb von Kirchen, Klöstern und Stiften werden auch als Sepultur bezeichnet.[3] Bei der Errichtung von Grablegen in Kirchen oder in einer Krypta war die Exklusivität des Begräbnisses innerhalb des betreffenden Sakralraums von besonderer Bedeutung.[4]

In Zusammenhang mit den Grablegen adeliger oder bürgerlicher Familien oder Geschlechter ist besonders in Norddeutschland auch der Begriff Erbbegräbnis gebräuchlich.

  1. Definition Grablege Epigraphisches Forschungs- und Dokumentationszentrum der LMU München
  2. Seddon, S. 59 ff.
  3. Vgl. Duden online: Sepultur
  4. Zajic, S. 4.

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