Habilitation

Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in den meisten westeuropäischen und einigen osteuropäischen Ländern (im angelsächsischen Hochschulsystem gibt es hingegen nichts Vergleichbares), mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird.

Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die Erteilung der Lehrberechtigung, die auch Lehrerlaubnis, Lehrbefugnis oder venia legendi (aus dem Lateinischen für „Erlaubnis vorzulesen“ [= Vorlesungen zu halten, d. h. zu lehren]) genannt wird. Im Unterschied zur Lehrbefähigung ist sie oftmals an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden (Titellehre). Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob der Wissenschaftler sein Fach in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten kann.

Ein Habilitierender wird als Habilitand bezeichnet.


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