Habsburgermonarchie

Mittleres gemeinsames Wappen Österreich-Ungarns, 1866–1915

Als Habsburgermonarchie oder Habsburgerreich (auch Habsburger, Habsburgische oder österreichische Monarchie oder Donaumonarchie) bezeichnet die Geschichtswissenschaft die Herrschaftsgebiete, die vom Haus Habsburg gefolgt vom Haus Habsburg-Lothringen vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 großenteils in Personalunion regiert wurden.

Das Reich war ein ausgedehnter Länderkomplex und politisch eine so genannte composite monarchy, eine zusammengesetzte Monarchie. Im Gegensatz zum modernen, zentral gelenkten Nationalstaat bestand sie aus unterschiedlichen, prinzipiell voneinander unabhängigen Territorien, die nur durch das gemeinsame monarchische Oberhaupt miteinander verbunden waren. Seit der Pragmatischen Sanktion von 1713 war dieses gemeinsame Oberhaupt aber institutionalisiert und rechtlich verbindlich festgelegt. Ein einheitliches Staatswesen im modernen Sinn wurde hingegen erst durch die Oktroyierte Märzverfassung von 1849 begründet, aber bereits 1867 im Österreichisch-Ungarischen Ausgleich wieder aufgelöst.

Die Herausbildung der Habsburgermonarchie begann Ende des 13. Jahrhunderts, nachdem 1273 Rudolf I. als erster Vertreter seiner Dynastie zum Römisch deutschen König gewählt wurde und er 1278 mit dem Herzogtum Österreich eine bedeutende Hausmacht gewinnen konnte. Das Herrschaftsgebiet, das seine Nachkommen in den kommenden Jahrhunderten, sowohl durch Erbschaft als auch durch Eroberungen zusammenbrachten, bestand im Kern aus den habsburgischen Erblanden, den Ländern der böhmischen und der ungarischen Krone, einem Großteil der ehemals burgundischen Niederlande und Teilen Italiens wie den Herzogtümern Mailand und Toskana. Im 16. und 17. Jahrhundert, seit der Herrschaft Karls V., waren auch das Königreich Spanien mitsamt seinem Kolonialreich und dem Königreich Neapel sowie zeitweilig auch Portugal und seine Überseebesitzungen Bestandteile des Habsburgerreichs. Diese wurden jedoch nach Karls Abdankung und der Aufspaltung der Dynastie in eine österreichische und eine spanische Linie allein von letzterer regiert. Man spricht für diese Zeit von der österreichischen und der spanischen Habsburgermonarchie. Nicht zum Habsburgerreich zählen die reichsunmittelbaren Territorien des Heiligen Römischen Reichs, über welche die Habsburger in ihrer Funktion als Kaiser nur eine indirekte Oberherrschaft ausübten. Nicht zum Habsburgerreich zählte auch das sogenannte Reichsgut, das den (Wahl-)Königen bzw. Kaisern des Heiligen Römischen Reiches in dieser Eigenschaft zustand und nicht vererblich war.

Wie das spanische, war auch das im östlichen Mitteleuropa gelegene habsburgische Länderkonglomerat im Wesentlichen durch eine geglückte Heiratspolitik entstanden, wurde aber seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert durch Eroberungen auf Kosten des Osmanischen Reichs wesentlich erweitert. Seit Ferdinand I., einem Bruder Karls V., wurde es von der österreichischen und seit Ferdinand II. von der innerösterreichischen Linie der Dynastie regiert. Diese trägt seit der Heirat Maria Theresias, der Tochter des letzten männlichen Thronerben, mit dem Herzog von Lothringen und späteren Kaiser Franz Stephan den Namen Habsburg-Lothringen.

Der letzte römisch-deutsche Kaiser, Franz II., schuf 1804, als die Krönung Napoleon Bonapartes zum Kaiser der Franzosen und das Ende des Heiligen Römischen Reiches absehbar waren, aus eigener Machtvollkommenheit die österreichische Kaiserwürde. Das daraus entstandene Kaisertum Österreich regierte er fortan als Franz I., während er das Reich am 6. August 1806 für aufgelöst erklärte. Aus dem Kaisertum Österreich entstand nach dem so genannten Ausgleich von 1867 in Form einer Doppelmonarchie die österreichisch-ungarische Monarchie. Franz Joseph I. regierte den aus dem österreichischen und dem nunmehr gleichberechtigten ungarischen Reichsteil bestehenden Vielvölkerstaat in Realunion als Kaiser und König. Daher leitet sich für diese Zeit auch die Bezeichnung k. u. k. Monarchie ab.

Nach der Niederlage Österreich-Ungarns und der mit ihm verbündeten Mittelmächte im Ersten Weltkrieg löste Franz Josephs Nachfolger, Kaiser Karl I. am 31. Oktober 1918 die Realunion auf. Die meisten nichtdeutschen und nichtmagyarischen Völker nutzten die absehbare Niederlage der k.u.k. Armee dazu, neue, unabhängige Staaten zu bilden. Kaiser Karl verzichtete am 11. November 1918 auf die Teilhabe an den Regierungsgeschäften. Am Folgetag, dem 12. November 1918, wurde in Deutschösterreich die Republik ausgerufen. Damit fand die über 640-jährige Herrschaft des Hauses Habsburg ihr Ende.[1] Karl unternahm 1921 zwei vergebliche Versuche, die Herrschaft im nominell wiederhergestellten Königreich Ungarn zurückzuerlangen. Auf Drängen der Siegermächte und der Kleinen Entente verabschiedete das Parlament in Budapest daraufhin im November 1921 das Dethronisationsgesetz, das dem Haus Habsburg-Lothringen auch die ungarische Krone endgültig entzog.

  1. Albrecht Greule, Jörg Meier, Arne Ziegler: Kanzleisprachenforschung: Ein internationales Handbuch. Walter de Gruyter, 2012, ISBN 978-3-11-026188-2 (google.de [abgerufen am 22. Januar 2024]).

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