Als Handelsschiff oder veraltet Kauffahrteischiff/Kauffahrer bezeichnet man im rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe (die Handelsflotte). Artikel 27 des deutschen Grundgesetzes bestimmt: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“
Im engeren Sinne versteht man unter einem Handelsschiff ein dem Transport von Gütern oder Personen zu gewerblichen Zwecken dienendes Schiff. Fischereischiffe, Forschungsschiffe und Sportboote sind hingegen keine Handelsschiffe, gehören aber bei Gewinnerzielungsabsicht zu den Kauffahrteischiffen.[1]
Anfang 2021 waren erstmals über 100.000 Seeschiffe mit mehr als 100 BRZ für den Welthandel in Fahrt, 2006 waren es weltweit etwa 70.000. Das Durchschnittsalter der Schiffe lag 2021 bei 21,7 Jahren.[2]