Der Handwerksmeister ist der höchste klassische Berufsabschluss im Handwerk einschließlich des Kunsthandwerks und verfügt über eine jahrhundertelange Tradition. Handwerksmeister sind zur selbständigen Führung eines Handwerksbetriebs und zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt.
Die Tätigkeit als Handwerksmeister setzt die Aufstiegsweiterbildung als Geselle mit erfolgreich absolvierter Meisterprüfung voraus. Die Urkunde über die bestandene Meisterprüfung ist der Meisterbrief, mit ihm wird der gesetzlich geschützte Meistertitel verliehen. Er bescheinigt dem Inhaber umfassende fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse im betreffenden Handwerk sowie kaufmännisch-betriebswirtschaftliche und berufspädagogische Kenntnisse.[1]