Haushaltsvorstand

Haushaltsvorstand (auch Haushaltungsvorstand) ist im deutschsprachigen Raum ein Rechtsbegriff aus der öffentlichen Verwaltung. Er bezeichnet dasjenige Mitglied des Privathaushalts, das den größten finanziellen Beitrag zum Haushaltseinkommen leistet.[1] In neueren Quellen[2] ist der gleichbedeutende Begriff Haupteinkommensbezieher gebräuchlich, der in der DDR schon länger[3] verwendet wurde. Bei amtlichen Zählungen gab jeder Haushalt den HEB an, dessen Merkmale wie Alter und Geschlecht wurden zur Gruppierung der Daten verwendet.

  1. Haushalt (Memento des Originals vom 7. Oktober 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmas.de im Glossar des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  2. Glossar (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.destatis.de des Statistischen Bundesamtes
  3. Geldeinkommen in der DDR von 1995 bis zu beginn der achiziger jahre. Duncker & Humblot, S. 214– (google.de).

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