Ein Herausgeber (abgekürzt Hrsg. oder Hg., im Plural auch Hrsgg. oder Hgg.) ist eine natürliche oder juristische Person,[1] die schriftstellerische, publizistische oder wissenschaftliche Texte oder Werke von Autoren und Künstlern zur Publikation vorbereitet (Edition).[2] Es wird zwischen einem Herausgeber eines Buchs und dem einer Zeitung oder Zeitschrift unterschieden.[3] Der Herausgeber nimmt eine besondere Stellung ein, da er auch das Erscheinungsbild des jeweiligen Verlagsproduktes prägen und repräsentieren sowie für Qualität sorgen soll. Er wählt die Beiträge aus, die ediert werden. Oftmals trägt er auch selbst Artikel beziehungsweise Beiträge zu den jeweiligen Werken bei.