Der Hochmeister ist das höchste Amt im Deutschen Orden. Es entspricht dem eines Großmeisters. Auch der St.-Georgs-Orden kannte den Titel Hochmeister.
Der Titel entstand im Jahre 1199, als die bisherige Hospitalbruderschaft mit einem Meister an der Spitze zu einem geistlichen Ritterorden erhoben wurde. Während das Amt in der Anfangszeit auch von Ordenspriestern wahrgenommen werden konnte, bestimmte Papst Honorius III. im Jahre 1216, dass der Hochmeister aus den Reihen der Professritter zu wählen war. Diese Regelung war bis 1923 in Kraft; erst mit dem Wandel in einen klerikal geführten Orden gelangte das Amt (wieder) an die Priesterbrüder.
Nach der Säkularisation des Ordens unter dem letzten in Preußen residierenden Hochmeister Albrecht von Brandenburg im Jahre 1525 erhielt der Deutschmeister Walther von Cronberg 1527 von Kaiser Karl V. die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Von 1530 bis 1929 wurde das Amt daher umgangssprachlich „Hoch- und Deutschmeister“ genannt.
Heute ist der Hochmeister zugleich Generalsuperior der Deutschordensschwestern sowie Oberer der Institute der Ehrenritter und Familiaren. Er erhält die Abtsweihe, trägt Hirtenstab und Mitra und besitzt das Recht, bischöfliche Kleidung zu tragen. Neben dem Brustkreuz trägt er zugleich das ritterliche Hochmeisterkreuz am Koulanten und dieses auch auf dem Ordensmantel. Seit 2010 führt der Hochmeister zusätzlich den Titel eines Generalabtes.