Der Insolvenzplan im deutschen Recht ist ein Sanierungsplan im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Er dient dazu, ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren als solches zu erhalten und orientiert sich an den spezifischen Anforderungen der Insolvenzordnung.[1] Konkret ist der Insolvenzplan in den §§ 217–269 InsO geregelt.
Der Insolvenzplan tritt seit Januar 2021 in Wettbewerb zum Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), mit dem der Gesetzgeber die europäische Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz umgesetzt hat.