Unter Insolvenzstraftaten (§ 297 InsO), Insolvenzdelikten oder Bankrottstraftaten (§ 283 StGB) versteht man Straftaten, welche mit der Eröffnung oder der Durchführung eines Insolvenzverfahrens eines Unternehmens oder einer natürlichen Person in Verbindung stehen. Ist jemand nicht in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen, oder droht, in diese Lage zu geraten, dann liegt Zahlungsunfähigkeit vor und damit Insolvenz. Kapitalgesellschaften und juristische Personen können zusätzlich auch durch Überschuldung insolvent werden, also dadurch, dass das eingetragene Stammkapital nicht mehr vorhanden ist oder die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.[1]