Institutiones Iustiniani

Die Institutiones Iustiniani (häufig: Institutionen, kurz: Inst. oder I.; altgriechisch Εἰσηγήσεις)[1] sind ein Gesetzeswerk des oströmischen Kaisers Justinian. Sie dienten dem spätantiken römischen Rechtsunterricht zudem als Anfängerlehrbuch.

Das Werk baute auf den klassischen gaianischen Institutionen auf und erlangte Gesetzeskraft als Bestandteil des später so genannten viergliedrigen Corpus iuris civilis, der sich durch den Codex Iustinianus (Kaiserkonstitutionen), die Digesten (Fortgeschrittenenlehrbuch) und ab dem Jahr 535 durch die Novellae (Sammlung aktueller Einzelgesetze Justinians) vervollständigt.[2][3]

  1. Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier: Römische Rechtsgeschichte. 14., durchgesehene Auflage, 2005, § 11, S. 208–223, hier S. 213.
  2. Corpus Iuris Civilis ist kein zeitgenössischer Begriff, er entstammt der humanistischen Epoche des ausklingenden 16. Jahrhunderts und wurde durch Dionysius Gothofredus im Jahr 1583 geprägt.
  3. Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. 2008, § 2 Rnr. 1–4, S. 20–22.

Developed by StudentB