Die Institutiones Iustiniani (häufig: Institutionen, kurz: Inst. oder I.; altgriechisch Εἰσηγήσεις)[1] sind ein Gesetzeswerk des oströmischen Kaisers Justinian. Sie dienten dem spätantiken römischen Rechtsunterricht zudem als Anfängerlehrbuch.
Das Werk baute auf den klassischen gaianischen Institutionen auf und erlangte Gesetzeskraft als Bestandteil des später so genannten viergliedrigen Corpus iuris civilis, der sich durch den Codex Iustinianus (Kaiserkonstitutionen), die Digesten (Fortgeschrittenenlehrbuch) und ab dem Jahr 535 durch die Novellae (Sammlung aktueller Einzelgesetze Justinians) vervollständigt.[2][3]