Eine Instruktion (aus lat. instruere „vorbereiten, unterweisen, unterrichten, anweisen“; PPP instructus) ist eine Handlungsanweisung. Das Bedeutungsfeld des Begriffs reicht von der informativen Belehrung unter Gleichgestellten über die Unterweisung oder Schulung durch einen Instrukteur, Ausbilder, Anleiter oder Coach bis hin zur Dienstanweisung eines hierarchischen Vorgesetzten und zum militärischen Befehl. Instruktionen können auch Bestandteil sexueller Praktiken sein, etwa erotischer Rollen- oder Erziehungsspiele. Auch appellativ-informierende Texte wie Gebrauchsanleitungen lassen sich als Instruktionen bezeichnen; ebenso die in einer Programmiersprache formulierten Anweisungen in einem Computerprogramm, die ein Computer ausführen soll.
Daneben wird der Ausdruck bisweilen auch noch in seiner aus dem Lateinischen abgeleiteten weiteren Grundbedeutung der Vorbereitung verwendet, insbesondere im Verfahrensrecht; in diesem Sinne ist die Instruktion (auch: das Instruktionsverfahren) ein Vorbereitungs- oder Vorverfahren.