Als Intendanten oder Intendantin (abgeleitet von lateinisch intendere, „einen Weg einschlagen“[1]) bezeichnet man im deutschsprachigen Raum gesamtverantwortliche Geschäftsführer und künstlerische Leiter eines Festspielhauses, eines Theaters, eines Opernhauses, eines Sinfonieorchesters, eines Festivals oder einer ähnlichen Institution oder das oberste Organ einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.[2][3] Ein Theaterproduzent, Theaterleiter, Impresario oder Prinzipal ist dagegen ein selbständiger Unternehmer als Pächter oder Betreiber eines Theaters, Festspiel- oder Opernhauses.