Internationale Opiumkonferenz

Gesetz über das internationale Opiumabkommen vom 19. Februar 1925 (Deutschland, 1929)

Die Internationale Opiumkonferenz führte zum ersten internationalen Abkommen im gesetzlichen Vorgehen gegen Rauschmittel. Ausschlaggebend war die Opiumkommission von 1909.

Die beteiligten Staaten sollten sich bestmöglich bemühen, sowohl alle Personen, die Morphin und Kokain und entsprechende Produkte produzieren, verkaufen oder im- und exportieren, als auch entsprechende Produktionsstätten und Umsatzplätze streng zu kontrollieren.


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