Investiturstreit

Otto von Freising, „Weltchronik“: Die Flucht Gregors VII. aus Rom 1084 (oben), Exil und Tod Gregors in Salerno 1085 (unten); 1177–1185, Jena, Thüringer Universitäts-Landesbibliothek: Ms. Bos. q. 6, fol. 79r.

Als Investiturstreit bezeichnet man seit dem 19. Jahrhundert eine Periode im 11. und 12. Jahrhundert, in der zwischen den Saliern und dem Reformpapsttum ein Streit über das Verhältnis von Sacerdotium (geistlicher Macht) und Imperium (weltlicher Macht) ausgetragen wurde. Der grundsätzlichen Frage nach der Investitur, also der Einsetzung der Äbte und Bischöfe, kam im Laufe der Auseinandersetzung eine entscheidende Rolle zu,[1] allerdings erst nach dem im Jahr 1077 erfolgten Bußgang nach Canossa.[2]

Der Machtkampf zwischen dem deutschen König Heinrich IV. (1056–1106) und dem Papsttum begann 1075, als Papst Gregor VII. (1073–1085) – Anhänger der radikalen römischen Reformpartei – die bisher gültige Ordnung in Bezug auf das Papsttum und das Kaisertum in Frage stellte.[3] In der nachfolgenden Auseinandersetzung setzte Heinrich zunächst den Papst ab, der es ihm seinerseits gleichtat. Daraufhin wurde dem König von Seiten der Fürsten ein Ultimatum gestellt, entweder der König löse den über ihn verhängten Kirchenbann wieder, oder aber man werde zur Wahl eines neuen Königs schreiten.[4] Um seine Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen, zog Heinrich im Winter 1076/77 mit kleinem Gefolge nach Italien und harrte drei Tage lang vor der Burg Canossa aus, bis der Papst ihn schließlich wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufnahm. Auf eine weitere Exkommunikation durch Gregor im Jahre 1080 reagierte Heinrich durch die Ernennung des Gegenpapstes Clemens III. († 1100).[5] Im Jahr 1084 zog Heinrich mit seinen Truppen nach Italien, nahm die Heilige Stadt ein und ließ sich von dem Gegenpapst Clemens III. zum römischen Kaiser krönen. Es schien, als hätte Heinrich einen vollständigen Sieg errungen, doch der Triumph währte nicht lange. Bald schon wandten sich seine Söhne nacheinander gegen ihn, und auch die Reformer sammelten ihre Kräfte neu. Mit dem Aufruf zu einer bewaffneten Pilgerreise zu den Heiligen Stätten im Heiligen Land gelang es Gregors Nachfolger Urban II., sich als Speerspitze der Christenheit zu inszenieren.[6] Heinrichs Sohn, der spätere Heinrich V., verbündete sich 1105 mit dem Papsttum, setzte seinen Vater fest und zwang ihn Ende Dezember 1105 zur Abdankung. Doch Heinrich konnte fliehen. Ein erneuter Waffengang schien unvermeidlich, da starb der Kaiser im August 1106 unerwartet in Lüttich.[7] Der junge König setzte zunächst die Politik seines Vaters fort: er nahm Papst Paschalis II. gefangen und erzwang die Anerkennung der Laieninvestitur[6] und seine Krönung.[8] Bereits im Folgejahr wurden diese Zugeständnisse auf einem Römischen Konzil annulliert.[6]

Erst 1122 lenkte Heinrich im Streit mit dem Papst endgültig ein. Mit dem Pactum Calixtinum sive Heinricianum – seit Ende des 17. Jahrhunderts auch Wormser Konkordat genannt[9] – verzichtete der Salier auf die Investitur mit Stab und Ring, behielt sich aber ein Mitspracherecht vor. Die Gewährung der Investitur für die zeitlichen Güter blieb auch weiterhin dem Kaiser vorbehalten.[10] Damit endete nach der traditionellen Geschichtsschreibung der Investiturstreit, auch wenn der Streit zwischen Sacerdotium und Imperium bis weit in das 14. Jahrhundert hinein immer wieder aufflammen sollte.[11] In anderen Staaten, wie Frankreich und England fanden etwas versetzt zu der Auseinandersetzung im Heiligen Römischen Reich ähnliche Konflikte statt,[6] die dort aber wesentlich weniger heftig geführt wurden.[12] 1106 erreichte der lange exkommunizierte französische König Philipp I. eine Einigung mit dem Papst[13], ein Jahr später dann auch der englische König Heinrich I. aus dem Haus der Rolloniden.[6]

  1. Claudia Zey: Der Investiturstreit. München 2017, S. 7.
  2. Becher: Heinrich IV., 2003, S. 173 und Schieffer: Papst Gregor VII., 2010, S. 56.
  3. Claudia Zey: Der Investiturstreit. München 2017, S. 57.
  4. Becher: Heinrich IV., 2003, S. 169f.
  5. Le Goff: Das Hochmittelalter, 2000, S. 91.
  6. a b c d e Le Goff: Das Hochmittelalter, 2000, S. 92.
  7. Becher: Heinrich IV., 2003, S. 178f.
  8. Althoff: Heinrich V., 2003, S. 190f.
  9. Der Begriff wurde wesentlich durch Gottfried Wilhelm Leibniz (1646–1716) geprägt; Claudia Zey: Der Investiturstreit. München 2017, S. 104.
  10. Le Goff: Das Hochmittelalter, 2000, S. 93.
  11. Le Goff: Das Hochmittelalter, S. 93f.
  12. Le Goff: Das Hochmittelalter, 2000, S. 91.
  13. Goez: Kirchenreform und Investiturstreit, 2000, S. 166f.

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