Judenhut

Darstellung eines Judenhutes in der Frankfurter Judenordnung (Stättigkeit), 1613. Die Pflicht, den Hut zu tragen, war um diese Zeit schon aufgehoben.
Pfennig der Landgrafschaft Leuchtenberg von 1528 mit Judenhut

Als Judenhut wird eine ikonografische Darstellung eines halbkugelig oder konisch zulaufenden breitkrempigen Hutes mit einem Knauf auf dem Scheitel („pileum cornutum“ = gehörnter Hut) bezeichnet.[1] Dieser Hut wurde ab dem 11. Jahrhundert in der Buchmalerei und anderen Abbildungen verwendet, um Personen als Juden zu markieren. Er entstammt einer freiwillig getragenen, jüdischen Tracht, wurde ab dem 13. Jahrhundert Juden aber aus antijudaistischen Motiven als stigmatisierendes Kennzeichen vorgeschrieben.

  1. Lipton 2014, S. 16

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