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Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig:
- Als juristische Person wird ganz allgemein alles bezeichnet, was Träger von Rechten oder Pflichten sein kann. In diesem mehr rechtstheoretischen Sinn ist auch ein Mensch als natürliche Person eine juristische Person.[1] Der Ausdruck juristische Person ist dann Synonym für die Bezeichnung Person im Sinne des Rechts oder Rechtsperson.
- Nach vorherrschendem Sprachgebrauch werden als juristische Person nur Rechtspersonen bezeichnet, die keine Menschen sind (juristische Person im weiteren Sinn); ein (älteres) Synonym ist hierfür moralische Person.
- Herkömmlich wird der Ausdruck juristische Person nur für solche Rechtspersonen verwendet, die der Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt hat (kann juristische Person im engeren Sinn genannt werden, ist aber nicht verbreitet).
Was ein nationaler Gesetzgeber als Rechtsperson anerkennt, kann verschieden sein. Ob er etwa einem Tier oder Baum Rechtsfähigkeit und damit Rechtspersönlichkeit zuspricht, ist Frage der Politik.[2] Eine andere Frage ist, ob es eine vorgegebene Rechtsfähigkeit gibt, die der Gesetzgeber nicht absprechen darf; beispielsweise waren im römischen Recht Sklaven keine Rechtspersonen, sondern Sachen.
- ↑ Klaus F. Röhl, Hans Christian Röhl: Allgemeine Rechtslehre. 3. Auflage. Heymanns, Köln u. a. 2008, S. 458, § 57 III.
- ↑ Norbert Campagna: Person. In: Eric Hilgendorf, Jan C. Joerden (Hrsg.): Handbuch Rechtsphilosophie. Metzler, Stuttgart 2017, ISBN 978-3-476-05309-1, S. 373 (375).