Kabinett Hitler | |
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Reichskanzler | Adolf Hitler |
Wahl | Reichstagswahl November 1932 |
Ernannt durch | Reichspräsident Paul von Hindenburg |
Bildung | 30. Januar 1933 |
Ende | 30. April 1945 |
Dauer | 12 Jahre und 90 Tage |
Vorgänger | Schleicher |
Nachfolger | Goebbels |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | NSDAP, DNVP (1933) |
Repräsentation | |
Reichstagswahl November 1932 | 248/585 |
Das Kabinett Hitler, auch Hitlerregierung genannt, war die am 30. Januar 1933 gebildete[1] Koalitionsregierung des Deutschen Reiches, die Adolf Hitler nach seiner Ernennung zum Reichskanzler ab demselben Tag[2] bis zum 30. April 1945 leitete, als ihm ein weiterer nationalsozialistischer Reichskanzler folgte. Mit dem Beginn von Hitlers Reichskanzlerschaft wurde in den nachfolgenden Wochen die bis dahin seit 14 Jahren bestehende Weimarer Republik faktisch aufgelöst und die totalitäre Diktatur des Nationalsozialismus in Deutschland errichtet.
Die Schlüsselfigur für das Zustandekommen des Kabinetts Hitler war vor allem Franz von Papen, dessen Bestellung zum Kanzler ursprünglich noch am Tag der Vereidigung von einigen Ministern angenommen worden war.[1] Von Papen hatte seit Anfang Januar 1933 im Auftrag des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg hinter dem Rücken des amtierenden Reichskanzlers Kurt von Schleicher zwischen NSDAP und Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) über eine gemeinsame Regierung vermittelt.[3] Er verfolgte dabei das sogenannte Einrahmungskonzept, nach dem Hitler zwar Reichskanzler wird und die NSDAP zwei Ministerposten erhält, jedoch durch zahlreiche Minister der DNVP sowie weitere nationalkonservative bis völkisch orientierte Politiker des rechten Rands – unter anderem vom Stahlhelm und Rechtskatholiken wie von Papen – „eingerahmt“ und damit in seinem Handlungsspielraum so eingeschränkt wird, dass er keine Gefahr darstellt (Von Papen: „Wir haben ihn uns engagiert. […] In zwei Monaten haben wir Hitler in die Ecke gedrückt, dass er quietscht.“). Diese Koalitionsregierung besaß im Reichstag keine Mehrheit und setzte daher zunächst die ab 1930 vorherrschenden Präsidialkabinette in Abhängigkeit von Reichspräsident Hindenburg fort.
Die gewaltsame Verfolgung der Kommunisten mit Hilfe der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und die Reichstagsneuwahlen vom 5. März 1933 änderten die Lage: NSDAP und DNVP verfügten nunmehr über eine Mehrheit, doch nach der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 24. März 1933 – das der Regierung auf vier Jahre diktatorische Vollmachten einräumte – wurde auch der nationalkonservative Koalitionspartner DNVP überflüssig. Nach der Selbstauflösung der DNVP im Juni 1933 verließ deren Hauptrepräsentant Alfred Hugenberg das Kabinett, andere Mitglieder traten zur NSDAP über.