Eine Kapitulation (oder ein Sich-Ergeben) ist eine Unterwerfungserklärung, im allgemeinen Sprachgebrauch ein „endgültiges Sichbeugen vor überlegener Gewalt“. Im Völkerrecht werden damit Verträge zwischen militärischen Befehlshabern bezeichnet, in denen sich ein Vertragspartner den einseitig festgesetzten Bedingungen des gegnerischen unterwirft. Der Unterlegene in einem Konflikt kann für das Niederlegen der Waffen bestimmte Zugeständnisse verlangen.[1]
Genauere Bestimmungen zur Kapitulation sind in der Haager Landkriegsordnung von 1907 festgehalten, dort insbesondere die Übergabe einzelner Soldaten oder kleinerer Kampfeinheiten als einseitiger Akt (englisch simple surrender), wodurch diese zu Kriegsgefangenen werden.[2]
Die Bedeutung des Begriffs ist im modernen Deutsch auf die Fügung einer unterlegenen militärischen Konfliktpartei verengt. Ursprünglich bezeichnete eine Kapitulation in allgemeinerem Gebrauch eine Übereinkunft in Kapitelform von zumeist öffentlicher Bedeutung.