Karl V. (spanisch Carlos I, französisch Charles Quint; * 24. Februar 1500 im Prinzenhof, Gent, Burgundische Niederlande; † 21. September 1558 in Cuacos de Yuste, Spanien) war ein Angehöriger des Herrscherhauses Habsburg, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und als Karl I. König von Spanien.
Nach dem frühen Tod seines Vaters Philipp I. von Kastilien war Karl Landesherr der Burgundischen Niederlande, bestehend aus elf Herzogtümern und Grafschaften, und ab 1516 nach dem Tod seines Großvaters Ferdinand II. von Aragón zusammen mit seiner für unzurechnungsfähig erklärten Mutter Johanna von Kastilien als Carlos I. der erste König von Spanien, genauer von Kastilien, León und Aragón, die er erblich in einer Personalunion vereinigte. Im Jahr 1519 erbte er das Erzherzogtum Österreich und wurde als Karl V. zum römisch-deutschen König gewählt. 1520 wurde er im Kaiserdom zu Aachen durch den Kölner Erzbischof Hermann V. von Wied zum König gekrönt und trug danach, wie sein Großvater Maximilian I. und seine künftigen Nachfolger, zunächst den Titel „erwählter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches“. Im Jahre 1530 wurde er in der Basilika San Petronio in Bologna, nicht wie üblich in Rom, als letzter römisch-deutscher König und nach Friedrich III. als zweiter und letzter Habsburger von einem Papst – Clemens VII. – zum Kaiser gekrönt.
Karl verfolgte den Reichsgedanken der Universalmonarchie, wonach dem Kaiser Vorrang vor allen Königen zukam. Er verstand sich als Friedenswahrer in Europa, Beschützer des Abendlandes vor der Expansion des Osmanischen Reiches unter Süleyman I. und als Verteidiger sowie Erneuerer der römisch-katholischen Kirche. Um seine hegemoniale Herrschaftsidee durchsetzen zu können, führte er gegen den französischen König Franz I. zahlreiche Kriege (Italienische Kriege). Dabei konnte sich Karl finanziell auf seine spanischen Besitzungen in Amerika (Vizekönigreich Neuspanien, Vizekönigreich Peru) stützen, jedoch sein angestrebtes Ziel einer dauerhaften Schwächung des zeitweise mit den Osmanen verbündeten Frankreich nicht erreichen.
Im Heiligen Römischen Reich war Karl V. vergeblich bestrebt, die Macht des Monarchen gegenüber den Reichsständen nachhaltig zu stärken. Wesentliche Ursache für sein Scheitern in diesem Bemühen war die ab 1517 einsetzende Reformation, die teilweise durch reichsständische Kräfte unterstützt wurde. Karls häufige kriegsbedingte Abwesenheit trug ein Übriges dazu bei, dass sich die Reformationsbewegung ausbreiten konnte. Die konfessionelle Spaltung des Reiches vor Augen, versuchte er ihr durch die Einberufung des Konzils von Trient (1545 bis 1563) entgegenzuwirken, was jedoch nicht zur Versöhnung der Religionsparteien führte, sondern nach Karls Tod zum Ausgangspunkt der katholischen Gegenreformation wurde. Nach dem Scheitern seiner Bemühungen um einen Ausgleich mit den Protestanten versuchte Karl im Zuge des gewonnenen Schmalkaldischen Krieges, den Reichsständen 1548 mit dem Augsburger Interim eine Lösung des Religionskonflikts zu diktieren. Durch den daraufhin ausbrechenden Fürstenaufstand und die damit verbundene französische Invasion war er gezwungen, eine Koexistenz der Konfessionen im Passauer Vertrag (1552) anzuerkennen, die dann schließlich im Augsburger Religionsfrieden (1555) reichsrechtlich reguliert wurde. Mit der 1532 verfassten Constitutio Criminalis Carolina erließ Karl V. das erste allgemeine Strafgesetzbuch im Heiligen Römischen Reich.
1556 trat Karl von seinen Herrscherämtern zurück und teilte seine Herrschaftsgebiete zwischen seinem ältesten Sohn Philipp II., der die spanischen und burgundischen Besitzungen erbte, und seinem jüngeren Bruder Ferdinand I. auf, der die österreichischen Erblande bereits 1521 erhalten hatte und dem aufgrund seiner Königswahl 1531 nun auch der Kaisertitel zufiel. Durch diese Teilung spaltete sich das Haus Habsburg in eine spanische (Casa de Austria) und eine österreichische Linie (Haus Habsburg-Österreich). Karl verstarb 1558 in seinem Palast neben dem Kloster von Yuste in Spanien.