Kastration

Kastration des Saturn aus dem Rosenroman von Guillaume de Lorris und Jean de Meung. Frankreich, 15. Jahrhundert
Kaiser Heinrich VI. lässt König Wilhelm III. von Sizilien blenden und kastrieren. Illumination aus einer Ausgabe des De casibus virorum illustrium des Giovanni Boccaccio, 15. Jahrhundert.

Unter einer Kastration (von lateinisch castrare ‚verschneiden‘, „entmannen“, „kastrieren“, auch „schwächen, berauben“) versteht man die Entfernung oder Außerfunktionssetzung der Keimdrüsen (Gonaden) und damit die Ausschaltung der Fertilität von Lebewesen, was eine Form des Hypogonadismus zur Folge hat. Chirurgisch durchgeführt wird sie in der medizinischen Fachsprache als Gonadektomie bezeichnet; die Entfernung der Hoden beim Mann als Orchiektomie; die Entfernung der Eierstöcke bei der Frau als Ovarektomie. Wird nur eine der beiden Keimdrüsen entfernt, z. B. wegen eines Tumors, spricht man von einer Teilkastration (Semikastration).

Die Zerstörung der Keimdrüsenfunktion durch ionisierende Strahlung (Röntgenkastration, Menolyse) und die umkehrbare Unterdrückung der Hormonproduktion durch Arzneistoffe („chemische Kastration“, beispielsweise durch das antiandrogen wirksame Cyproteronacetat, sowie die Immunokastration) sind keine Kastration im engeren oder im volkssprachlichen Sinne.

Eine unblutige Kastration liegt vor, wenn die Keimdrüsen (insbesondere die Hoden) durch Abklemmen der sie versorgenden Blutgefäße ausgeschaltet werden (siehe unten).


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