Der Ausdruck kategorisches Urteil (lat. categoria: Grundaussage) (auch: kategorischer Satz, kategorische Aussage) ist ein Begriff der traditionellen, aristotelischen Logik, insbesondere der Syllogistik. Im kategorischen Urteil wird einer Klasse von Gegenständen (dem Subjekt, S) etwas (das Prädikat, P, zum Beispiel eine Eigenschaft) mittels einer Kopula zu- oder abgesprochen. Damit ist das kategorische Urteil eine atomare Aussage, das heißt eine Aussage, die nicht aus anderen Aussagen zusammengesetzt ist.
Ein Beispiel für ein kategorisches Urteil ist die Aussage „Alle Menschen sind sterblich“; hier ist das logische Subjekt der Begriff „Mensch“ und das logische Prädikat der Begriff „sterblich“. (Die Begriffe „Subjekt“ und „Prädikat“ werden in der traditionellen Logik in anderer Bedeutung gebraucht als in der Grammatik.)
Das kategorische Urteil steht einerseits im Gegensatz zu zusammengesetzten Aussagen (in der traditionellen Logik: hypothetische bzw. disjunktive Urteile, zum Beispiel „wenn A, dann B“ oder „A oder B“), andererseits zu den modalen Aussagen mit Modalitäten wie Möglichkeit oder Notwendigkeit.
In der aristotelischen Syllogistik wird – im Gegensatz zur modernen Logik – im Allgemeinen zur Voraussetzung gemacht, dass Ausdrücke für Subjekt und Prädikat nicht leer sind (Beispiel für ein leeres Subjekt: „Einhörner“). Diese Voraussetzung nennt man existenzielle Präsupposition.