Der Katholische Konfessionsteil des Kantons St. Gallen ist eine staatskirchenrechtlich begründete Körperschaft des öffentlichen Rechts der Katholiken römisch-katholischen Bekenntnisses und ist für die Verwaltung der Infrastruktur und der Steuergelder zuständig. Er gliedert sich in Kirchgemeinden. Die Seelsorge der Gläubigen obliegt dem Bistum St. Gallen, dessen Finanzen aber wiederum vom Konfessionsteil verwaltet werden.