Als Keimung bezeichnet man in der Botanik sowohl die erste Stufe der Ontogenese bei Samen als auch die Sprossung der Überdauerungsorgane wie Rhizome, Knollen,[1] Zwiebeln, Brutknospen (Bulbillen)[1] oder bei Pollen und Sporen.[1] Das besondere Kennzeichen ist das Ende der Dormanz bzw. Keimruhe; ungewollte Keimung von Getreide nennt man Auswuchs.
Im engeren Sinn wird jedoch vor allem der Beginn der Entwicklung des Samens der Samenpflanzen (Spermatophyta) als Keimung bezeichnet. Er umfasst den Prozess des Wachstums des im fruchtbaren Samen befindlichen Embryos vom Austritt der Keimwurzel bis zur vollständigen Ausbildung des Keimlings.[1]
Der Keimungsvorgang ist beendet, wenn die Ernährung nicht mehr von Reservestoffen abhängig ist, sondern autotroph erfolgt. Dies ist der Fall, wenn der Sämling nach Verankerung der Wurzeln seine Keimblätter, bzw. seine Primärblätter entfaltet hat.[2]