Dieser Artikel behandelt die
Kennung von Leuchtfeuern für die Schifffahrt sowie von Funkfeuern für Navigationszwecke. Für das amtliche Kennzeichen von Luftfahrzeugen im Sinne einer Registrierung siehe
Luftfahrzeugkennzeichen, für die entsprechende Kennzeichnung von Kriegsschiffen siehe
Schiffskennung, für Handelsschiffe
Schiffsnummer.
Als Kennung eines Leuchtfeuers bezeichnet man die Eigenschaften, die in der Nacht dessen Identifizierung ermöglichen.
Die Kennung eines Funkfeuers für Navigationszwecke wird durch Modulation des Trägers übermittelt, in der Regel durch Morsecode.[1]
- ↑ Heinz A. F. Schmidt: Lexikon Luftfahrt. VEB transpress, Ost-Berlin 1971, S. 211.