Kirchenmusik

Kirchenmusik (auch Sakralmusik oder lateinisch musica sacra) als musikalischer Funktionsbegriff ist die zur Aufführung im kirchlichen Gottesdienst bestimmte Vokal- und Instrumentalmusik. Typische kirchenmusikalische Formen sind Messvertonungen, Kantaten und Motetten sowie Choräle und einstimmige Kirchengesänge. Choralvorspiele für Orgel und andere Instrumentalmusik in unterschiedlichen Besetzungen, mit der die kultischen Handlungen im Gottesdienst untermalt werden, zählen ebenfalls zur Kirchenmusik.

Von der Kirchenmusik unterschieden werden muss allgemeine geistliche Musik, die nicht zur Aufführung im Gottesdienst bestimmt ist. Beispiele für solcherart geistliche Musikwerke sind die Oratorien Händels, die Psalmensinfonien von Liszt und Strawinsky oder das Requiem von Brahms. Dagegen wurden die Bach-Passionen und Bachkantaten für den Gebrauch im Gottesdienst geschaffen.

Allgemeiner gefasst wird manchmal auch sämtliche Musikausübung im kirchlichen Bereich als Kirchenmusik bezeichnet. In diesem Sinne fallen auch die Kantorei-Probe, das Singen mit Kindern in einem Zeltlager als Hinführung zu biblischen Themen und das Orgelkonzert mit spiritueller Sinngebung unter den Begriff Kirchenmusik. Der so verstandene Begriff Kirchenmusik umfasst auch die gemeindepädagogischen Anteile der Musikpädagogik in Verbindung mit der Religionspädagogik, also die Hinführung zur Musik und die Hinführung zu religiösen Inhalten durch die Musik. Die kirchenmusikalische Praxis unterscheidet sich stark nach Konfession und kulturellem Umfeld.

Zentraler Ausübender der Kirchenmusik ist der Kirchenmusiker, oft in seiner Rolle als Chorleiter oder Organist. Er leitet die kircheneigenen Musikgruppen wie Kirchenchor, Schola oder Posaunenchor und studiert mit ihnen Musikwerke zur Gottesdienstgestaltung ein.


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