Der Begriff Kleiner Kreuzer bezeichnete ab Ende des 19. Jahrhunderts einen Schiffstyp in der deutschen Kaiserlichen Marine und der k.u.k. Kriegsmarine. In letzterer wurde er auch als Rapidkreuzer bezeichnet. In der Kaiserlichen Marine wurde die Bezeichnung 1899 als offizielle Klassifizierung für Kreuzer mit einer Wasserverdrängung unter 5500 Tonnen eingeführt.
Kleine Kreuzer wurden als Aufklärer für die Flotte, Führerschiffe für Torpedobootszerstörer, als Auslandskreuzer und auch im Handelskrieg eingesetzt.