Ein Kleinkraftrad – alte gesetzliche Unterteilung Mokick, Moped Kleinkraftrad oder Roller – bezeichnet gemäß der seit 2011 in Deutschland gültigen Fahrzeugzulassungsverordnung ein Zweirad oder Dreirad mit einem Verbrennungsmotor mit maximalem Hubraum von 50 cm³ oder mit einem Elektromotor bis zu 4 kW Motorleistung (§ 2 FZV) entsprechend EG-Fahrzeugklasse L1e und L2e. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen, wobei für ältere Fahrzeuge teilweise Ausnahmen von 50 bzw. 60 km/h gelten.
Die Fahrzeugklasse der „Kleinkrafträder“ und ihre rechtliche Abgrenzung in Deutschland unterlag im Laufe der Zeit vielerlei Veränderungen.
In der Schweiz werden Mopeds ebenso wie die auf 45 km/h abgeregelten Roller mit 50 cm³ – abgegrenzt von Motorrädern und Mofas – als eigene Fahrzeugkategorie angesehen, für das die Fahrberechtigung der Klasse F für „Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h“ erworben werden muss.