Als Kleintransporter bezeichnet man im 21. Jahrhundert im Rahmen des europäischen Marktes kleine Lastkraftwagen, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts bis 3,5 Tonnen mit der Führerschein-Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen. Ab 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sind bei gewerblicher Nutzung ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C (mehr als 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse).