Kommunalpolitik ist die politische Arbeit in Gebietskörperschaften auf der kommunalen Ebene von Gemeinden bzw. Städten oder in Landkreisen und Verwaltungsbezirken, sowie Stadtbezirken, Stadtteilen oder Ortsteilen.
Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland garantiert Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Damit können sie ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt. Die Gemeindeverbände (Landkreise) haben gemäß Artikel 28 Absatz 2, Satz 2 Grundgesetz keine Zuständigkeit für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, sondern nur im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs.
Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Entsprechend differieren die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Bei den Wahlen zu den Kommunalparlamenten hat jeder Einwohner, sobald er das gesetzliche Mindestalter hat und EU-Staatsbürger ist, das Recht, die Gemeindevertreter zu wählen.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich auf kommunaler Ebene durch direktdemokratische Instrumente wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu beteiligen. Daneben bestehen insbesondere auf kommunaler Ebene auch noch zahlreiche andere Formen und Instrumente der Bürgerbeteiligung.