Als Konjugation (von lateinisch coniugatio ‚Verbindung‘) bezeichnet man in der Grammatik die Bildung der Wortformen eines Verbs (Zeitworts), also die Flexion der Verben. Die Konjugation ist insofern ein Bestandteil der Morphologie von Verben. Der Begriff wird allerdings auch auf Hilfsverbkonstruktionen ausgedehnt, die vergleichbare Merkmale ausdrücken, wie sonst Wortformen es tun („periphrastische Konjugation“; zum Beispiel das Perfekt „hat gesagt“ neben der einfachen Konjugationsform für die Vergangenheit „sagte“).
Je nach Sprache kann es sich um unterschiedliche Merkmale handeln, die sich in Verbformen ausdrücken. Die bekanntesten sind: Kongruenzformen mit Merkmalen wie Person, Numerus und/oder Genus; ferner Tempus, Modus, Aspekt sowie Genus verbi. Die Zahl möglicher Kategorien, die in verschiedenen Sprachen der Welt als Verbalmorphologie erscheinen können, ist sehr groß.[1] Da der Begriff „Konjugation“ aber aus der lateinischen Grammatik stammt, stehen die aus europäischen Sprachen bekannten Merkmale bei der Verwendung des Begriffs im Vordergrund.
Da der Infinitiv im Gegensatz zu den übrigen Flexionsmerkmalen wie Tempus, Person/Numerus etc. steht, wird der Begriff der Konjugation manchmal so verstanden, dass er die Infinitivformen ausschließt. Eine solche Gleichsetzung von „konjugiertes Verb“ und „finites Verb“ findet sich insbesondere in Schulgrammatiken öfter.[2] Die Bezeichnung Konjugation kann aber auch im weiteren Sinn gemeint sein, also als Bestand sämtlicher Verbformen, unter Einschluss der infiniten Formen.
Eine zweite Bedeutung des Wortes ist Konjugation im Sinne einer Verbklasse, die in der Grammatik einer Sprache bestimmte eigene Flexionsformen im Kontrast zu den Formen anderer Verben hat, also z. B. der Gegensatz zwischen starken und schwachen Verben im Deutschen oder zwischen den Konjugationsklassen des Verbs im Lateinischen: „a-Konjugation“, „e-Konjugation“ usw. Ein derartiger Reichtum an Flexionsformen ist ein Merkmal flektierender Sprachen.[3]