Das Konsensprinzip ist ein Weg zur Entscheidungsfindung in einer Gruppe. Entscheidungen werden dabei ohne Gegenstimme getroffen; anders als beim Einstimmigkeitsprinzip ist jedoch eine Stimmenthaltung oder Nichtbeteiligung an der Abstimmung möglich. Das Konsensprinzip ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Alternative zum Mehrheitsprinzip. Als juristischer Begriff findet sich Konsensprinzip im deutschen Sachenrecht.