Klinik und Klinikum sind Weiterleitungen auf diesen Artikel. Zu anderen Bedeutungen siehe Klinik (Begriffsklärung).
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
Der Artikel behandelt ausschließlich die Institution Krankenhaus. Das Krankenhaus ist, wie schon der Name sagt, aber auch ein Gebäude. Leider überhaupt nichts über die speziellen architektonischen und baulichen Anforderungen, denen eine Krankenhausplanung gerecht werden muss.
In Österreich, der Schweiz und Luxemburg ist der Begriff Spital eher üblich, historisch wird auch Hospital verwendet. Ein militärisches Spital wird Lazarett genannt. Als organisatorischer Teilbereich werden auch die Begriffe Klinik oder Klinikum[1] verwendet.
Rechtlich wird in Deutschland unter einem Krankenhaus ein Betrieb im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) verstanden, in dem die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können, in Österreich ist das im Spitalgesetz geregelt, in der Schweiz sind Spitäler durch kantonale Gesetze geregelt.