Krankenhaus

Das Universitätsklinikum Aachen ist eines der größten Krankenhausgebäude Europas
Das Bezirkskrankenhaus in Chemnitz
Das Universitätsklinikum Augsburg besitzt die höchstgelegene Luftrettungsstation Deutschlands

Ein Krankenhaus oder Spital ist eine medizinische Einrichtung. Dort werden durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder körperliche Schäden festgestellt und durch eine Behandlung geheilt oder gelindert. Auch die Geburtshilfe und die Sterbebegleitung gehören zu den Aufgaben eines Krankenhauses.

In Österreich, der Schweiz und Luxemburg ist der Begriff Spital eher üblich, historisch wird auch Hospital verwendet. Ein militärisches Spital wird Lazarett genannt. Als organisatorischer Teilbereich werden auch die Begriffe Klinik oder Klinikum[1] verwendet.

Rechtlich wird in Deutschland unter einem Krankenhaus ein Betrieb im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) verstanden, in dem die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können, in Österreich ist das im Spitalgesetz geregelt, in der Schweiz sind Spitäler durch kantonale Gesetze geregelt.

  1. Klinik: von griechisch klinikós, ‚bettlägerig‘, von klínē, ‚Lager‘; als im Deutschen seit 1843 verwendete Bezeichnung für Anstalt zum Unterricht in der Heilkunde (vgl. Vorklinik und Klinik beim Medizinstudium) über französisch clinique von griechisch klinīkḗ I. Versorgungsstufebzw. klinīkḗ téchnē, ‚Heilkunde‘, woraus auch Clinik entstand und seit 1813 als „ausübende Heilkunde“ (vgl. auch Klinik im Sinne von klinisches Bild) belegt ist. Quelle: Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage. hrsg. von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 377 f.

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