Kreisfreie Stadt

Eine kreisfreie Stadt (in Baden-Württemberg als Stadtkreis bezeichnet) ist eine kommunale Gebietskörperschaft. Sie erledigt neben dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde und eines Landkreises auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit. Einfach ausgedrückt gehört eine kreisfreie Stadt keinem Landkreis an, sondern erfüllt dessen Aufgaben gleich selbst. Das Gegenteil ist die kreisangehörige Gemeinde.

Im Bereich der allgemeinen und inneren Verwaltung ist das Stadtgebiet einer kreisfreien Stadt in Deutschland damit staatsfrei (Vollkommunalisierung). Der Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt steht mindestens auf gleicher Hierarchiestufe wie ein Landrat. Städte mit vergleichbarem Status gibt es auch in vielen anderen Ländern.

In der Regel handelt es sich dabei um Großstädte – also Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – oder größere Mittelstädte. Allerdings gibt es in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auch Großstädte, die nicht kreisfrei sind, und im Gegensatz dazu in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen kreisfreie Städte, die weniger als 60.000 Einwohner haben. Vereinzelt trifft man auch den Sonderfall an, dass kreisangehörige Gemeinden „nur“ einen Teil der Aufgaben eines Landkreises übernehmen (zum Beispiel die Großen Kreisstädte). Die kleinste kreisfreie Stadt in Deutschland ist Zweibrücken in Rheinland-Pfalz mit etwa 34.600 Einwohnern (Ende 2023), die größte die bayerische Landeshauptstadt München mit mehr als 1,5 Millionen Einwohnern (Ende 2023). In den drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ist der Begriff kreisfreie Stadt unüblich, da es keine Kreise gibt. Die Länder Berlin und Hamburg sind Einheitsgemeinden, in denen Gemeinde und Land rechtlich identisch sind, während das Land Bremen aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven besteht. In statistischen Übersichten werden die bremischen Stadtgemeinden und die Städte Hamburg und Berlin häufig mit kreisfreien Städten auf eine Stufe gestellt, so dass in solchen Fällen Berlin und Hamburg als größte kreisfreie Städte erscheinen.

In Preußen wurden bis zur Städteordnung von 1808 Städte, die keinen Rat aufgrund einer Ratsverfassung hatten, sondern dem Landesherrn unmittelbar unterstellt waren, der insoweit auch Stadtherr war, Immediatstädte genannt.

In Deutschland gibt es 106 kreisfreie Städte. Zusammen mit den 294 Landkreisen bilden sie die insgesamt 400 Gebietskörperschaften auf Kreisebene.


Developed by StudentB