Kreisreform Sachsen 2008

Die Kreisreform Sachsen 2008 (auch Verwaltungs- und Funktionalreform 2008 oder Kreisgebietsreform 2008) trat mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft. Wichtigstes Element der Reform war die weitere Zusammenlegung der im Zuge der Kreisreform Sachsen 1994/1996 entstandenen Landkreise unter Einbeziehung der kleineren kreisfreien Städte. Für einen Übergangszeitraum von fünf Monaten nahmen die ehemals kreisfreien Städte Görlitz, Hoyerswerda, Zwickau und Plauen weiterhin Landkreisaufgaben war, so dass die Kreisreform praktisch erst am 1. Januar 2009 mit der Übernahme dieser Aufgaben durch die neuen Landkreise abgeschlossen war.[1]

Eingebunden war die Reform in eine Verwaltungsreform der sächsischen Landesbehörden. So wurde auf der Grundlage eines durch eine Expertenkommission erarbeiteten Vorschlages ein Teil der staatlichen Aufgaben auf Kreise und Kommunen übertragen.

Eine vorgeschlagene Abschaffung der Regierungspräsidien wurde zunächst nicht umgesetzt, wohl aber die Umbenennung in Landesdirektionen bzw. Direktionsbezirke im Rahmen des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes.[2] Am 1. März 2012 wurden die drei Direktionsbezirke zur Landesdirektion Sachsen mit Standorten in Chemnitz, Dresden und Leipzig zusammengefasst.

  1. § 4 Abs. 2 SächsKrGebNG
  2. § 6 des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes (SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 (Memento des Originals vom 9. Dezember 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kjrs-online.de (PDF; 748 kB)

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