Kreuzung (Verkehr)

Höhenfreie Kreuzung einer Straße mit einer Eisenbahnstrecke
Wegkreuzung

Eine Kreuzung entsteht bei der Überschneidung zweier oder mehrerer Verkehrswege. Im Speziellen bezeichnet Kreuzung:

  • Straßenkreuzung, die Kreuzung von Straßen (wenn fünf oder mehr Wege an derselben Stelle zusammentreffen, spricht man von einer Wegspinne);
  • Kreuzung (Bahn), die Kreuzung von Eisenbahnstrecken oder -gleisen;
  • Wasserstraßenkreuz, die Kreuzung von mindestens zwei der Schifffahrt dienenden Wasserstraßen.

Ein Kreuzungsbauwerk (Überwerfungsbauwerk) ist allgemein die Führung zweier sich überschneidender Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen.

Die Kreuzungsrechte bei Aufeinandertreffen mehrerer Verkehrswege sind in einzelnen Fachgesetzen geregelt, beispielsweise im Bundesfernstraßengesetz (FStrG), im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) und im Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG).


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