Eine Kreuzung entsteht bei der Überschneidung zweier oder mehrerer Verkehrswege. Im Speziellen bezeichnet Kreuzung:
Ein Kreuzungsbauwerk (Überwerfungsbauwerk) ist allgemein die Führung zweier sich überschneidender Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen.
Die Kreuzungsrechte bei Aufeinandertreffen mehrerer Verkehrswege sind in einzelnen Fachgesetzen geregelt, beispielsweise im Bundesfernstraßengesetz (FStrG), im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) und im Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG).