Kronanwalt (Queen’s beziehungsweise King’s Counsel, Abkürzung QC beziehungsweise KC) ist eine Bezeichnung für besonders erfahrene Rechtsanwälte in England, Wales sowie in einigen anderen Ländern des Commonwealth.
Im Königreich Hannover gab es im 19. Jahrhundert ebenfalls die Bezeichnung Kronanwalt als Amtstitel für den Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt (Kronoberanwalt).