Eine Kronkolonie ist eine von einem Gouverneur kontrollierte koloniale Region, in der Gesetzgebung von einer Kolonialmacht getätigt worden ist.[1] Der Begriff „Kronkolonie“ unterstreicht die enge Bindung einer Kolonie an die jeweilige Kolonialmacht. Im Gegensatz dazu stehen die Besitzungen, die entweder einem hohen Selbstverwaltungsstatus unterliegen oder die direkt von einer Handelskompanie bzw. Kolonialgesellschaft verwaltet wurden.