Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz,[1][2] Abk. KMK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der für Bildung, Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Als freiwilliges Koordinationsgremium der Länder hat sie keine unmittelbare Rechtssetzungsbefugnis, ihre Entscheidungen sind daher nicht unmittelbar bindend, sondern müssen von dem jeweiligen Land als landesrechtliche Rechtsvorschriften erlassen werden. Der jährlich wechselnde Präsident wird als oberste öffentliche Stimme zumindest der Schulbildung wahrgenommen und setzt in der Regel selbst gewählte bildungspolitische Akzente.[3] Dagegen hat die Leitung im Bundesministerium für Bildung und Forschung auf den Schulbereich nur geringen Einfluss und kann lediglich über eng definierte Finanzzuwendungen wie für schulische Ausstattungen über den Digitalpakt aktiv werden.[4]
↑Das Wort Kultusminister kommt nicht direkt von Kultur, sondern vom lat. cultus für den religiösen Kult, im Weiteren Pflege und Anbau, meint also ursprünglich Religionsminister. Bis zum 19. Jahrhundert lag die Zuständigkeit für die Schule weitgehend bei der Kirche, daher regulierte das Ministerium über die Kirche auch die Bildung. Dazu siehe Preußisches Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Inzwischen haben die meisten Bundesländer, ausgehend vom in dieser Hinsicht traditionsfreieren Ostdeutschland, eine Namensänderung zu Bildungsminister vorgenommen, so Mecklenburg-Vorpommern durch Minister Kauffold 1998.