Kunsthandel

Der Kunsthändler Ambroise Vollard, Gemälde von Pierre-Auguste Renoir (1908)

Der Begriff Kunsthandel bezeichnet das gewerbsmäßige Handeln mit Kunstwerken. Man unterscheidet beim Kunstmarkt zwischen Primär- und Sekundärmarkt. Während Sammler und Galerien auf dem Primärmarkt tätig sind, betätigen sich Kunsthändler im engeren Sinne mit dem An- und Verkauf von auf dem Markt befindlichen Kunstwerken (Sekundärmarkt). Galerien, die Kunsthandeln in diesem Sinne betreiben, bezeichnet man daher auch als Sekundärmarkt-Galerien. Allerdings übernehmen häufig ebenso Primärmarkt-Galerien den Rück- und Wiederverkauf von Arbeiten der von ihnen vertretenen Künstler.[1]

  1. Sebastian Stahl: Wertschöpfung in der zeitgenössischen Kunst – Zur: Young German Art, Potsdam 2008, S. 36ff.

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