Der Begriff Kunsthandel bezeichnet das gewerbsmäßige Handeln mit Kunstwerken. Man unterscheidet beim Kunstmarkt zwischen Primär- und Sekundärmarkt. Während Sammler und Galerien auf dem Primärmarkt tätig sind, betätigen sich Kunsthändler im engeren Sinne mit dem An- und Verkauf von auf dem Markt befindlichen Kunstwerken (Sekundärmarkt). Galerien, die Kunsthandeln in diesem Sinne betreiben, bezeichnet man daher auch als Sekundärmarkt-Galerien. Allerdings übernehmen häufig ebenso Primärmarkt-Galerien den Rück- und Wiederverkauf von Arbeiten der von ihnen vertretenen Künstler.[1]