Als Lager bezeichnet man im Maschinen- und Gerätebau ein Element (Maschinenelement) zum Führen gegeneinander beweglicher Bauteile. Es zählt zusammen mit dem technischen Gelenk zu den Führungselementen.
Lager ermöglichen Bewegungen in erwünschten Freiheitsgraden und verhindern Bewegungen in den unerwünschten Freiheitsgraden.[1]
Am häufigsten werden einfache Drehlager (Radiallager) und Linearlager eingesetzt. In beiden Fällen gibt es genau einen () erwünschten Freiheitsgrad. Beim Radiallager ist nur die Rotation, beim Linearlager nur die Translation möglich (frei). Manche Radiallager lassen zusätzlich die Translation in Richtung der Drehachse zu, haben somit (Beispiel: radiales Gleitlager). Radiallager, die diese Translation nicht erlauben, werden auch als Radial-Axial-Lager (Radiallager) bezeichnet. Ein Drehlager, das drei Rotationen zulässt, ist das sogenannte Kugelgelenk mit . (Zwei der drei Rotationen sind in der Praxis in ihrem Bewegungsradius eingeschränkt, d. h. der mögliche Drehwinkel ist deutlich kleiner als 360°.)
Je nach Bauform bzw. angewandtem Wirkprinzip werden Gleit- und Wälzlager unterschieden. Beim Gleitlager berühren sich die gegeneinander beweglichen Teile oder sind mehr oder weniger durch einen Schmierfilm (flüssig, seltener gasförmig) voneinander getrennt. Beim Wälzlager befinden sich Wälzkörper (Kugeln oder Rollen), die eine Wälzbewegung durchführen, zwischen den Teilen.