Landesbischof

Landesbischof ist der Titel des geistlichen Leiters einiger evangelischer Landeskirchen in Deutschland. Der Begriff entstand durch die Einführung des landesherrlichen Kirchenregiments der Reformationszeit. Landesherren, die für ihr Land die Einführung des neuen Bekenntnisses durchsetzten, übten in der Folge alle Rechte eines Bischofs für ihr Herrschaftsgebiet aus, daher der Begriff Landesbischof, auch summus episcŏpus (lateinisch für: „oberster Bischof“). Mit dem Ende der Monarchie nach dem Ersten Weltkrieg entfiel 1918 das landesherrliche Kirchenregiment. Seither wählt in einigen Landeskirchen die Synode als zuständiges Gremium einen Theologen zum Landesbischof. Andere Landeskirchen kennen als leitendes geistliches Amt den Bischof bzw. den Präses, Kirchenpräsidenten oder Schriftführer. Ende der 1980er Jahre wurden erstmals Frauen in Leitungsämter gewählt. In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg besteht die Besonderheit, dass theoretisch auch ein Laie zum Landesbischof gewählt werden könnte.[1]

  1. Vgl. § 4 Abs. 2 VollzugsVO z. KVerfG, dazu: Thomas Barth: Elemente und Typen landeskirchlicher Leitung. Mohr, Tübingen 1995, ISBN 3-16-146445-1, S. 135, mit weiteren Nachweisen.
  2. In der kirchenrechtswissenschaftlichen Literatur wird aufgrund der besonderen Autonomie der Gemeinden bestritten, dass der Schriftführer ein leitendes geistliches Amt darstellt, siehe Thomas Barth: Elemente und Typen landeskirchlicher Leitung. Mohr, Tübingen 1995, S. 138–139, mit weiteren Nachweisen.

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