Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus. Viele davon sind aus der römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken Römischen Recht basiert. Viele lateinische Wendungen sind aber auch Neuprägungen aus jüngerer Zeit oder stammen aus dem kanonischen Recht. So kannten die alten Römer beispielsweise weder die culpa in contrahendo noch die nulla-poena-Grundsätze.