Lebensstandard drückt das reale Niveau des Besitzes und Konsumierens von Gütern und Dienstleistungen aus und ist als quantitative Größe objektiv messbar. Demnach wird damit der materielle Wohlstand und das physische Wohlbefinden für einen Menschen, eine soziale Gruppe, einer sozialen Schicht, eines bestimmten Gebietes oder eines Staates vergleichbar gemacht.[1]
Nach Artikel 25[2] der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch ein Recht auf „einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet“. Dabei sind Lebensmittel (Trinkwasser und Nahrungsmittel), Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen ausdrücklich eingeschlossen.