Als Liturgiereform bezeichnet man meist die umfassende, bereits unter Papst Pius XII. begonnene und dann vom Zweiten Vatikanischen Konzil (2. Vatikanum) beschlossene und den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. durchgeführte allgemeine Erneuerung (lateinisch instauratio) der römisch-katholischen Liturgie, also besonders der Heiligen Messe, des Stundengebets sowie der Riten der Spendungen der Sakramente, im 20. Jahrhundert.
Die Liturgiereform(en) des 20. Jahrhunderts finden ihre Wurzeln insbesondere in der liturgischen Bewegung des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts in Deutschland, Belgien und Frankreich. Papst Pius XII. kanalisierte deren Bestrebungen in der Enzyklika Mediator Dei. Unter dem bestimmenden Einfluss der deutschen und französischen Wissenschaft wandelte sich ihr Anliegen von einer bloß besseren Durchdringung der Liturgie hin zu echten Reformbestrebungen. Bahnbrechende Vorarbeiten stammen vor allem von Romano Guardini, Pius Parsch, Odo Casel sowie in ganz herausragender Weise Josef Andreas Jungmann. Nach der am 4. Dezember 1963 promulgierten Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium oblag dem Consilium zur Ausführung der Liturgiekonstitution die konkrete Umsetzung. Dies geschah in einer ersten Etappe bis 1965 und schloss 1969 mit der Herausgabe des neuen Missale Romanum, maßgeblich durch den Sekretär des Consiliums Annibale Bugnini und innerhalb des Consiliums durch Johannes Wagner. Hieran schloss sich in einer weiteren Stufe die Übersetzung in die Volkssprachen an.