Lotteriemonopol

Das sogenannte Lotteriemonopol besteht in Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz. Danach dürfen nur die konzessionierten Lottogesellschaften (in Deutschland[1] und der Schweiz auf Ebene der Bundesländer beziehungsweise Kantone organisiert) Lotto durchführen.

Analog dazu gibt es ein Wettmonopol zum Beispiel im Bereich der Sportwetten.

  1. Staatsvertrag: Länder verlängern Lotteriemonopol. In: tagesspiegel.de. 13. Dezember 2006, abgerufen am 31. Januar 2024.

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