Der Begriff der Machteliten bezeichnet Eliten, zu denen Akteure unterschiedlicher gesellschaftlicher Felder gehören, die auf Grundlage des (ggf. gemeinsamen) Zugriffs auf Machtmittel (wie etwa sozialen Sanktionen) Entscheidungen durchsetzen können. Diese Entscheidungen haben innerstaatliche oder gar überstaatliche Auswirkungen.[1]
Ein Kontrastbegriff zur „Machtelite“ ist die „Leistungselite“; Leistungseliten vermögen aufgrund besonderer (fachlicher oder funktioneller) Leistungen Entscheidungen durchzusetzen.